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Infos vom Technischen Obmann

Erstellt von Tobias |

Zum neuen Ruderblatt und zum Thema Anstellschwert gibt es Neuigkeiten.

Details entnehmt dieser News.

Ruderblatt:
Das Ruderblatt Typ 2 muss, wenn es nicht in Zusammenhang mit einem neuen Boot gekauft wird, nachvermessen werden.
Die Erstvermessung des neuen Ruders darf jeder DSV Vermesser durchführen, Thorsten Hedfeld hat bereits einige Anlagen vermessen und ist bestimmt die beste Wahl.
Ich besitze eine Ausnahmegenehmigung des DSV und darf die Erstvermessung durchführen, da ich nicht als Vermesser zugelassen bin, muss meine Freigabe bei der nächsten Meisterschaft von einem offiziellen Vermesser bestätigt werden.
Mit meiner Freigabe dürfen nationale  Ranglistenregatten gesegelt werden.

Nach Rücksprache mit dem DSV wird es zu einer kleinen Anpassung der Bauvorschriften Pos. 14 Ruderanlagen geben.

Auszug Bauvorschriften Stand 01.04.2016
- Das Ruderblatt darf sich in keiner Position unter dem Rumpf befinden (Vorbalancierung). Der Begriff Vorbalancierung wird gestrichen!

14.1 Ruderblattform
Die Form des Unterwasserteils des Ruderblatts muss mit der Zeichnung Nr. 6 Typ 1 (Bestand) oder 6 Typ 2 (01.04.2016), M 1:1, übereinstimmen.
Die größte Dicke des Ruderblatts ist max. 40 mm, die geringste Dicke des Kerns darf 22 mm nicht unterschreiten.
Neu: Das Ruderblatt darf min und maximal 4mm je Seite von der Zeichnung/ Schablone abweichen. (Neu ist die Definition des Unterschreitens von 4 mm)


DSV Antrag "Anstellschwert":
Der DSV hat unserem Antrag auf Verbot des Anstellschwertes zugestimmt.
Es besteht kein Bestandsschutz für vorhandene Anstellschwerter.
Hier ein Auszug aus einer Mail von Boris Hepp, Technik DSV.

"Mit der Änderung der Bauvorschrift der Korsare wie durch die Klassenvereinigung beantragt, sind Anstellschwerter seit 01.04.2017 ausdrücklich verboten.
Nach unserer Auffassung waren Anstellschwerter im Korsar noch nie zulässig, weil sie durch Regel 1.1. ausdrücklich hätten erlaubt sein müssen.
Die neue Regelung von 13.1. dient somit nur der Klarstellung und ist in diesem Sinne keine neue Regel."

Ich werde die Bauvorschriften in kürze Anpassen!

Liebe Grüße, euer Tobias Holler

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