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Ruderblatt: Ergänzender Beschluss des Vorstands

Erstellt von Technischer Obmann |

Der Vorstand hat einstimmig einer Ausnahmegenehmigung in Bezug auf das neue Ruderblatt zugestimmt.

  1. Jeder Segler hat nach Erhalt eines neuen Ruderblatts ein Jahr Zeit dieses nachvermessen zu lassen. In dieser Zeit dürfen Ranglistenregatten gesegelt werden, ausgeschlossen sind Internationale Meisterschaften.Jeder Segler verpflichtet sich, das Ruderblatt nach besten Wissen hergestellt bzw. überprüft zu haben, bei der Montage müssen die Maße laut Zeichnung eingehalten werden.
  2. Alle Ruderblätter die bis zum 31.3.2017 vermessen wurden, behalten Ihre Zulassung, auch wenn das Minimalmaß von 4mm unterschritten wird. Ab dem Zulassungsdatum 1.4.2017 gilt die Ergänzung, kein Ruderblatt darf mehr als 4mm kleiner als die Zeichnung sein.


24.4.2017, Tobias Holler, Technischer Obmann

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